
Marco Roß
Versicherungsmakler Marco Roß
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70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit. Wichtig zu wissen: In so einem Fall nützt einem die gesetzliche Unfallversicherung überhaupt nichts. Sie zahlt nämlich nur dann, wenn sich das Malheur am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit ereignet. Ansonsten stehen Geschädigte mit den finanziellen Folgen ziemlich allein da.
Als Unternehmer sollten Sie deshalb vielleicht einmal über eine Gruppenunfallversicherung nachdenken. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich eine wirklich lohnenswerte Police. Worum geht es?
Die Gruppenunfallversicherung (GUV) ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die ein Unternehmen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abschließt. Sie kann individuell gestaltet werden – für die gesamte Belegschaft, für namentlich genannte Beschäftigte oder für bestimmte Gruppen, etwa Führungskräfte, Außendienstmitarbeiter und andere. Das Gute daran: Die Versicherung gilt weltweit und 365 Tage im Jahr rund um die Uhr. Bereits damit sichern Sie Ihren Beschäftigten einen weit besseren Schutz als die gesetzliche Versicherung. Hinzu kommt: Bei der gesetzlichen UV besteht ein Leistungsanspruch erst ab einer Erwerbsfähigkeitsminderung von 20 Prozent. Die private GUV greift dagegen bereits bei 1 Prozent. Und: Für das Unternehmen sind die Beiträge steuerlich absetzbar – ganz abgesehen davon, dass Sie mit einem solchen Benefit Ihr Image als Arbeitgeber ordentlich aufpolieren.
Leistungen fließen entweder als einmalige Invaliditätszahlung oder als lebenslange Unfallrente. Vor Vertragsabschluss lohnt es sich aber, die Versicherung im Hinblick auf weitere Leistungen genau anzuschauen. „Eine gute Police sollte immer auch wichtige Zusatz- und Serviceleistungen enthalten“, erklärt Zurich Gruppe Deutschland. Das können Pflegeleistungen, Krankentagegeld, Kostenübernahme für kosmetischen Operationen, Fahr- und Einkaufsdienste, Kinderbetreuung und einiges mehr sein. Auch ein behindertengerechter Umbau des Arbeitsplatzes gehört dazu.
Darüber hinaus haben Sie als Unternehmer die Möglichkeit, eine Gruppenunfallversicherung „auf eigene Rechnung“ abzuschließen. Leistungen gehen in diesem Vertragsmodell direkt an den Betrieb – zum Beispiel, wenn ein wichtiger Mitarbeiter nach einem Unfall ausfällt und eine Ersatzkraft beschäftigt werden muss oder Aufträge nicht ausgeführt werden können und dadurch Umsatzeinbußen entstehen. Auch hier können sich steuerliche Vorteile für den Betrieb ergeben. Dazu sollten Sie aber Ihren Steuerberater befragen.
Was die im Einzelnen leisten sollte und wie auch Ihr Unternehmen davon profitiert, erläutere ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch.
