Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
Wenn ein Angehöriger verstirbt, steht das Trauern um einen geliebten Menschen im Vordergrund. Gleichzeitig sind die ersten Tage eine große organisatorische und auch finanzielle Belastung. Mit der Monuta Sterbegeldversicherung entlasten Sie ihre Angehörigen und sorgen selbstbestimmt vor. So müssen ihre Angehörigen sich keine Sorgen über die Bestattungskosten machen. Mit Monuta haben Sie einen erfahrenen Experten an ihrer Seite und die Gewissheit alles gut geregelt zu haben.
Vorteile der Monuta Sterbegeldversicherung:
Mit der Monuta Trauerfall-Vorsorge sorgen Sie selbstbestimmt vor und schützen Ihre Angehörigen vor unerwartet hohen Bestattungskosten. Laut Stiftung Warentest kostet eine Bestattung im bundesweiten Durchschnitt zwischen 6.000 € und 8.000 €.
Neben den hohen und stetig steigenden Beerdigungskosten gibt es oft noch weitere Kostenfaktoren im Todesfall. So ist meist ist auch noch ein Haushalt aufzulösen und die Wohnung des Verstorbenen zur Übergabe instand zu setzen. Nicht zuletzt haben sich die Angehörigen auch um die kostspielige Grabpflege zu kümmern – und das über Jahrzehnte.
Das Sterbegeld der Gesetzlichen Krankenversicherung, das 2004 eingestellt wurde, bot zumindest eine kleine Entlastung – nun sind Hinterbliebene ganz auf sich allein gestellt. Wenn Sie Ihren Angehörigen hohe finanzielle Belastungen ersparen möchten, müssen Sie rechtzeitig Vorsorge treffen, sodass diese ein „privates“ Sterbegeld erhalten.
Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
Eine Bestattung kostet durchschnittlich zwischen 6.000 und 8.000 Euro – eine Summe, die Hinterbliebene nicht immer kurzfristig aufbringen können. Die meisten Kunden entscheiden sich daher für unsere Sterbeversicherung in Höhe von mindestens 7.500 Euro. Die für Sie passende Versicherungssumme hängt jedoch stark von der Bestattungsart, Ihren persönlichen Vorstellungen sowie den regionalen Gebühren ab. Bei der Monuta können Sie sich für eine Versicherungssumme zwischen 5.000 und 15.000 Euro entscheiden.
Im Todesfall erhält die von Ihnen im Vertrag festgelegte begünstigte Person die Versicherungssumme. Auch nach Vertragsabschluss kann die bezugsberechtige Person jederzeit flexibel angepasst werden. Sofern keine begünstigte Person bestimmt wurde, erhalten die gesetzlichen Erben die Versicherungssumme. Hierzu wird ein Erbschein benötigt, der kostenpflichtig anzufordern ist.
Bei der Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsbestätigung sind Sie nach Eingang der ersten Beitragszahlung sofort zur vollen Versicherungssumme versichert – frühestens jedoch zu dem von Ihnen festgelegten Versicherungsbeginn. Bei einer Sterbeversicherung mit Wartezeit erreichen Sie den vollen Versicherungsschutz zur gesamten Versicherungssumme nach Ablauf der 36-monatigen Wartezeit.
Die Beitragshöhe ist unter anderem abhängig von Ihrem Alter bei Vertragsabschluss und der Versicherungssumme. Je jünger Sie bei Abschluss sind, desto geringer ist ihre monatliche Beitragszahlung.
Eine Sterbeversicherung ist eine Versicherung für den Todesfall – sie deckt die Kosten der Beerdigung ab. Dies unterscheidet sie grundlegend von einer Lebensversicherung, die laufendes Einkommen ersetzen soll und mit der sich beispielsweise der Kredit für ein Haus oder eine Eigentumswohnung absichern lässt. Ihre Risikolebensversicherung ist also bestenfalls eine sinnvolle Ergänzung – erst mit einer Sterbegeldvorsorge ist der Schutz für Ihre Angehörigen im Todesfall komplett.
¹ Versicherungssumme 5.000 Euro. Alter 30 Jahre. Antrag mit Gesundheitsbestätigung. Durch tagesaktuelle Berechnung kann der Beitrag gegebenenfalls abweichen.
² Gemäß VG Münster bis zu 10.500 € (Urteil vom 21.12.2018).
³ Ab der 24. Schwangerschaftswoche bis zum 18. Lebensjahr.